Qualifikation der Schulbegleitung


Anhand der Bewilligung der Kostenträger stellen wir Personal zur Schulbegleitung der Kinder bzw. Jugendlichen ein. Diese werden sozialversicherungspflichtig bei Schulbegleitung mit Herz eingestellt.


Durch den Kostenträger werden folgende Qualifikationen unterschieden:


– pädagogische Fachkräfte

– pädagogische Hilfskraft bzw. angelernte Kraft



Angelernte Kräfte sind Bewerber mit hoher sozialer Kompetenz, die keine pädagogische Ausbildung, idealerweise aber i. d .R. über Erfahrungen im Bereich mit Kindern bzw. Jugendlichen und oder Menschen mit Behinderung mitbringen.


Die Auswahl der Bewerber erfolgt immer in Absprache mit den Sorgeberechtigten und der Schule.


Fortbildung

Mitarbeitende absolvieren im ersten Jahr ihrer Beschäftigung eine Grundschulung für Schulbegleitungen, zu deren Abschluss sie ein Zertifikat erhalten. Themen dieser Schulung sind Kommunikation, Situation von Menschen mit Behinderungen, Aufgaben von Schulbegleitungen, 1. Hilfe am Kind, Beobachtung und Dokumentation, Nähe und Distanz, gemeinsamer Unterricht und Behinderungsbilder.


In den Folgejahren nehmen die Schulbegleitungen an mindestens einer internen oder externen Fortbildungsveranstaltung teil. Supervision und Fachberatung wird intern angeboten.


Abwesenheits- und Krankheitsvertretung


Neben den Schulbegleitern, die für die 1:1 Begleitung von Kindern bzw. Jugendlichen eingestellt werden, werden auch Mitarbeiter als Springer eingestellt. Diese Mitarbeiter stellen die Begleitung der Schüler sicher, wenn die 1:1 Begleitung kurzfristig erkrankt. Diese Springer sind entweder einer bestimmten Schule zugeordnet und werden dort zur Vertretung eingesetzt oder sind an allen Schulen einsetzbar. Zusätzlich zu diesem Kontingent an Springermitarbeitenden werden Schulbegleiter, deren zu betreuende Schüler erkranken, als Vertretungen eingesetzt.


Hierdurch wird eine hohe Sicherheit der Leistung erreicht und es wird i.d.R. vermieden, dass ein Schüler wegen fehlender Begleitung die Schule nicht besuchen kann.


Dokumentation



Die Dokumentation und Erstellung von Berichten gehört zu den Aufgaben der Schule. Schulbegleitungen dokumentieren klientenbezogene Tätigkeiten, soweit sie über die Aufgaben in ihrer Tätigkeitsbeschreibung hinausgehen.


Für die Übergabe an eine Vertretung im Krankheitsfall wird eine standardisierte Dokumentation erstellt.

 


 

Datenschutz


Bei der Begleitung der Kinder bzw. Jugendlichen, der Dokumentation sowie der Zusammenarbeit mit Dritten werden die Erfordernisse des Datenschutzes und die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. der Verschwiegenheitspflicht beachtet.



Regelung zum Umgang

mit Beschwerden und Krisensituationen


Ein professioneller Umgang mit Beschwerden soll dazu dienen die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.


Beschwerden sind auf den ersten Blick unangenehm, doch sind auch ein Instrument, um Zufriedenheit für alle Beteiligten zu schaffen. Der Umgang mit Beschwerden, Anregungen und Verbesserungsvorschlägen fällt nicht immer leicht. Doch in jeder Beschwerde steckt Potenzial, das durch den offenen Umgang mit Kritik und Fehlern zu einer Steigerung der Zufriedenheit aller Beteiligten führen kann.



Deshalb haben wir als Schulbegleitung mit Herz eine Beschwerdebeauftragte, die sowohl für Patienten, Angehörige und Mitarbeiter als auch anderweitig Betroffenen als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.


Telefonisch erreichen Sie unsere Beschwerdebeauftragte Frau Demirtas von Montag bis Freitag zu unseren Büroöffnungszeiten.


Sollte sie nicht an ihrem Platz sein, haben Sie die Möglichkeit ihr eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.


Außerdem können Sie ihr eine Nachricht per Mail zukommen lassen.